Neuverbescheidung Friedrich-Ebert-Straße


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In der Friedrich-Ebert-Straße gab es bis Mai 2013 eine wunderbare Verkehrsführung der Sorte »Gehe in die Gefahrenzone! Begib dich direkt dort hin. Fahre nicht auf der Fahrbahn und fahre nicht außerhalb des Türöffnungsbereichs.« Das ist inzwischen so nicht mehr der Fall. So wirklich zufrieden bin ich mit dem Endergebnis aber auch nicht.

Hier möchte ich mal zeigen, wie das so ablief. Im Grunde ging mir das auf den folgenden Bildern näher gezeigte Problem täglich auf den Zeiger, weil ich bis zu meinem Umzug werktäglich auf der Friedrich-Ebert-Straße in beiden Richtungen verkehrt bin – mit dem Rad versteht sich. Dabei traf ich auf die folgenden Umstände:

Haltestelle Friedrich-Ebert-Straße

Ein wunderbarer Fall von Schwachsinn. Ich habs nachgemessen, hier haben Fußgänger keinen Meter Platz um rum zu stehen, dafür hat man diese wunderbare Beton-Erhebung, die jede Menge Platz weg nimmt, für nix, und als ob das nicht reichen würde, wird man auf dem Rad quasi durch diese Bushaltestelle gejagt, auf einem Streifchen der Breite 90 cm (inkl. weißem Streifen!) und das ist noch nicht mal die schmalste Stelle, an der ich gemessen habe. Zum Vergleich: Mein Lenker allein hat schon 60 cm Breite... Der Holperweg selbst stört ebenfalls gewaltig. Würde man einen Autofahrer über so einen Buckel schicken, gäbe das ganz schnell bösen Ärger. Ein ganz besonderes Erlebnis ist hier natürlich auch immer das Ein- und Aussteigen der Fahrgäste, wenn gerade der Bus dort hält – das passiert ja auch nur so ca. alle 15 Minuten, stört also nur »ganz selten«. Schon mal der Oberknaller. Keine Ahnung wer sich sowas ausdenkt, aber man muss meiner Meinung nach schon einen ganz besonderen Geisteszustand haben, um sowas gut zu finden. Weiter geht es mit diesem Schmuckstück deutscher Straßenbaukunst:

fehlende Sicherheitsabstände Friedrich-Ebert-Straße

Die VwV-StVO sieht für Radfahrstreifen einen Sicherheitstrennstreifen zu den Parkständen von nicht weniger als 75 cm vor, lichte Breite, wie bei allen Angaben dort. Aber auch mit allem Wohlwollen und selbst unter größten Anstrengungen wird man diese Breite hier nicht feststellen. Aber das macht auch genau gar nichts, denn wie die Park-Praxis dort aussieht, sieht man auch: Abstände sind eher akademischer Natur. Das schöne an dieser Bauweise bemerkt man aber nicht, wenn man die Zahlen ansieht, sondern wenn man sich überlegt was passiert, wenn z. B. ein Beifahrer eines gerade eingeparkten Autos dort die Beifahrertür auf macht. Egal wie man es dreht oder wendet, man hat genau zwei Möglichkeiten: Entweder man kriegts noch derbremst, oder man landet volle Kanne in der Tür – Abstand halten geht ja nicht und im Falles eines Falles kann man schlecht den Randstein hoch springen. Das schöne am weiteren Wegesverlauf ist dabei: Auch der Klassiker darf natürlich nicht fehlen...

Rechtsabbiegerfalle Friedrich-Ebert-Straße

...nämlich die gemeine Rechtsabbiegerfalle. Der geübte Beobachter stellt schon mal fest, dass man sich hier bereits endgültig vom Sicherheitstrennstreifen verabschiedet hat. Aber wie schon festgestellt, ist das eher nebensächlich. Aber die Tatsache dass an einer Einmündung parkende Autos den Radfahrstreifen komplett verdecken können (was die dort oft parkenden Lieferwägen auch durchaus mit der vollen Effektivität ihrer Undurchsichtigkeit und Größe erledigen) schreit quasi nach Rechtsabbiegern, die einen übersehen. Das beste ist aber das Zuckerle im nächsten Bild:

Tempo 30 Friedrich-Ebert-Straße

Die Friedrich-Ebert-Straße liegt an der gleichnamigen Hauptschule und ist deshalb aus Sicherheitsgründen mit einem Tempolimit auf 30 km/h beschildert. Es ist also quasi verkehrsberuhigter Bereich. Wie genau hier der §45 (9) StVO trotz Tempo 30 noch erfüllt sein soll, erschließt sich einem eher nicht. Wie genau das im Einklang mit dem VZ 237 direkt unter dem Tempolimit-Zeichen stehen kann, dürfte einen dann endgültig überfordern. Man muss kein Experte sein, um zu sehen, dass hier die besondere Gefahrenlage durch den Radfahrstreifen gerade erst erzeugt wird. Und jetzt stelle man sich mal vor, wie schön das ist, wenn man da täglich durch muss. OK, muss ist relativ, aber größere Umwege will man wegen so einem Dummfug dann auch nicht fahren. Drum hab ich mich hin gesetzt und mit Unterstützung von Martin Glas einen kleinen aber feinen Antrag auf Neuverbescheidung gestellt. Man muss dazu wissen, dass dem eine Kleinigkeit vorausgegangen ist, nämlich diese unscheinbare Mail an die zuständige Straßenverkehrsbehörde (StVB, bei uns in Augsburg das Tiefbauamt):

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wüsste gerne ob auf der Friedrich-Ebert-Straße in Augsburg im Bereich zwischen Bergiusstraße und Allgäuer Straße (aber auch darüber hinaus weiter Richtung Wellenburg bzw. entgegengesetzt Richtung Messe) eine besondere Gefährdungslage für einzelne Verkehrsteilnehmer (Schüler, Autofahrer, Radfahrer) besteht. Vermutlich da diese Straße an der Friedrich-Ebert-Schule vorbei führt, ist dort momentan eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h festgelegt, welche sich in etwa über den Bereich Allgäuer Straße bis hin zur Bushaltestelle Bergiusstraße (nähe der gleichnamigen Straße) erstreckt. Ist dort momentan trotz dieser Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h eine besondere Gefährdungslage für einzelne oder viele Verkehrsteilnehmer gegeben?

Mit freundlichen Grüßen,

  Martin Wohlauer.

Ganz harmlos, ganz unverbindlich. Die Antwort war dann folgende:

Sehr geehrter Herr Wohlauer,

zu Ihrer E-Mail vom 27.04.2012 können wir Ihnen mitteilen, dass aufgrund der derzeit bestehenden Verkehrsregelungen keine Unfallschwerpunkte im angesprochenen Bereich bekannt sind.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Römmelt

Heißt also mit anderen Worten, da ists – wie zu erwarten – ausgesprochen sicher. Klar, was soll bei Tempo 30 auch großartig passieren? Heißt aber eben auch, dass §45 (9) StVO dort damit auch ziemlich sicher nicht erfüllt sein dürfte, zumindest nicht mehr nach Aufstellen des 30er-Schilds. Die einzige Möglichkeit, wie man das (argumentativ) quasi in Einklang bringen könnte, ist die Behauptung, dass das wegen dem Radweg so wäre. Aber wenn man sich die Stelle so ansieht, kommen einem da doch erhebliche Zweifel. Ich hab daraufhin am 22.5.2012 diesen Neuverbescheidungsantrag gestellt (dort sind noch eine Reihe anderer Dinge aufgeführt, die das ganze untermauern). Abgegeben hab ich ihn der Einfachheit halber persönlich (bevor ich da mit Einschreiben usw. rum mache, lieber so, da kann dann auch später keiner kommen, von wegen »hat uns nie erreicht«). Daraufhin kam schon eine Woche später ein Bestätigungsschreiben, wie im Antrag gefordert. Die gute Frau Römmelt macht ihren Job offenbar gewissenhaft, so weit so gut.

Und dann passierte erst mal lange nichts. Ich war irgendwann bereits in der Annahme, dass sich unsere StVB tot stellt, wie das viele ihrer »Artgenossen« in anderen Kommunen in solchen Fällen gerne tun. Ich habe dann, um dem ganzen noch etwas Nachdruck zu verleihen, mich am 7.11. (also lächerliche 5 1/2 Monate später, von Gesetzeswegen hab ich nach drei Monaten ein Anrecht auf ein erstes Ergebnis, und wenns nur die Bestätigung fortlaufender Bemühungen ist) nochmal dort hin aufgemacht, aber leider war der Herr Staudenmayer (Chef der hiesigen StVB) nicht zugegen, sodass ichs zwei Stunden später nochmal telefonisch dort versucht hab. Dabei wurde mir dann von Herrn Staudenmayer mitgeteilt, dass es dort tatsächlich seit Errichtung der Straße vor 30 Jahren schon immer dieses Wegelchen hatte und in der gesamten Zeit nur ein Unfall mit Radfahrern verzeichnet wurde – einem Radfahrer der einfach ohne kucken über die Fahrbahn drüber ist und dabei vom LKW zerlegt wurde, also nichts, was ein Radweg in irgend einer Weise verhindern könnte. Also so weit ich das sehen konnte, nichts was überzeugend darlegt, warum dort eine Radwegbenutzungspflicht dringend erforderlich ist.

Ich hab ihm dann nochmal gut zugeredet, dass unter den Umständen ja mal eher nicht so klar ersichtlich ist, warum da dann ein Radweg notwendig ist, wenn da ja ohnehin schon Tempo 30 angeordnet wurde, zumal die allermeisten den Radweg ja so und so benutzen, scheiß egal ob da ein Schild steht, oder nicht. Darauf entgegnete er mir noch was von, dass dort viele trotzdem schneller führen. Ah ja. Die Tatsache dass die einen sich nicht an die Verkehrsregeln halten, muss als Grund dafür herhalten, dass andere sich einschränken sollen. Das klassische »Frauen dürfen nicht alleine in den Park, wegen der Vergewaltiger«-Argument. Es fiel dann noch das Placebo-Argument von der Verkehrsbelastung (genaue Zahl weiß ich nicht mehr, ob er genannt hat, ich kann mich auf jeden Fall nicht mehr daran erinnern). Wie so oft in persönlichen oder telefonischen Gesprächen kann man so natürlich nicht gut auf schriftliche Quellen verweisen, drum war ich dann so frei und hab ihm noch am selben Abend eine Mail hinterher geschickt:

Hallo Herr Staudenmayer.

Bezugnehmend auf unser Gespräch heute Nachmittag wollte ich noch ein paar Kleinigkeiten nach schieben, nur um zu zeigen, dass ich mir meine Behauptungen nicht einfach aus den Fingern sauge.

Die Aussage dass die allermeisten Radfahrer auch ohne Benutzungspflicht die Radwege benutzen, ist gut belegt im Heft V184 der BASt mit dem Titel "Unfallrisiko und Regelakzeptanz von Fahrradfahrern". Dort steht u. A. auf Seite 32 (siehe gelbe Hervorhebung in "wenige Fahrbahnfahrer.pdf" im Anhang) dass nur 4% den Radweg ohne Benutzungspflicht meiden, während es mit Benutzungspflicht trotzdem 2% sind. Der Unterschied wäre also, was das an geht, marginal - die Benutzungspflicht wird nicht benötigt.

Das im Antrag genannte Problem mit dem Türöffnungsbereich kriegen Sie auch nur durch Verengen der restlichen Fahrbahn zu Gunsten eines Sicherheitstrennstreifens, oder Aufgeben der Parkstände in den Griff, was für den Autoverkehr sicherlich beides nicht optimal wäre. Dass Sicherheitstrennstreifen gegen sich öffnende Türen notwendig sind, ist im Prinzip offensichtlich und auch in der ERA2010 so festgehalten (Abschnitt 2.2.1, Seite 16, Tabelle 5, siehe "Sicherheitstrennstreifen.pdf").

Auch das Problem wurde in der BASt V184 untersucht und auf Seite 46-47 (siehe "Türöffnungsbereich.pdf") wird festgestellt, dass sich öffnende Autotüren eine der größeren Gefahren auf Radfahrstreifen sind. Das Problem habe ich, wie im Antrag auch schon geschrieben, selbst am eigenen Leib schon "erfahren" dürfen. In diesem Fall ist die Situation doppelt gefährlich, da man hier im Falle eines Falles wirklich keine Chance mehr hat, irgendwohin auszuweichen, außer man fährt von vornherein illegalerweise auf der Fahrbahn und hält den üblichen Sicherheitsabstand zum parkenden Auto ein. Letztere Fahrweise ist dort sicherer, aber ist momentan illegalisiert.

Will man keine verbreiterten Sicherheitstrennstreifen anlegen, bleibt alternativ eigentlich nur die Parkstände ganz aufzuheben. So weit ich das sehe, wären das ohnehin nur 4 bis maximal 6 Parkplätze die wegfallen würden, sodass das auch zu verkraften sein dürfte, wenn es um die Schaffung von Sicherheit geht. Das würde natürlich auch das durch parkende Autos und Transporter verursachte Sichtbeziehungsproblem lösen.

Ansonsten bliebe nur noch die Aufhebung der Benutzungspflicht um dieses Problem gänzlich legal umgehen zu können. Genau das ist mein Ziel: Sicher fahren zu können sollte legal sein. Das Abnehmen der Schilder bedeutet für die Leute, die zu viel Angst vor dem Fahren auf der Fahrbahn haben, keinen Nachteil. Radfahrern wie mir, die wissen dass der Radweg tatsächlich zusätzliche Gefahrenstellen schafft, ermöglicht es diese Schwierigkeiten und Gefahren komplett zu umgehen, ohne anderweitige Gefährdungen.

Nachdem Sie im Gespräch auch auf hohe Verkehrszahlen in der Friedrich-Ebert-Straße hingewiesen haben, möchte ich auch noch auf das Urteil VG 11 K 525.11 des Verwaltungsgerichts Berlin hinweisen, genauer gesagt auf den dortigen Verweis auf Dietmar Kettler auf Seite 9. Der relevante Teil findet sich im Anhang als "Kettler.pdf". Der Mann ist Rechtanwalt mit Spezialisierung auf Recht für Radfahrer (<http://www.dietmar-kettler.de>) und weist auch auf die BASt V184 hin. Demnach ist auch eine Verkehrsbelastung von 50.000 KFZ/Tag noch keine Indikation für eine Radwegbenutzungspflicht (siehe auch <http://tinyurl.com/ccd5ksj>). Anders gesagt: Viel Verkehr bedeutet nicht automatisch eine Gefahr und in diesem Fall erst recht nicht, da die Geschwindigkeit bereits auf 30 km/h begrenzt wird. Um für die Durchsetzung zu sorgen möchte ich nochmal empfehlen, dass die Polizei dann am besten im 30 km/h Abschnitt bei der der Schule blitzt, nicht wie sonst immer auf Höhe des Bahnhofs Messe. Sonst bringt Tempo 30 nämlich auch für die Schüler keinen Sicherheitsgewinn und eine Tempo 30 Anordnung die nicht durchgesetzt wird würde sich selbst konterkarieren.

Übrigens dürfte sich hier auch kaum eine Beeinträchtigung des Verkehrs durch Radfahrer auf der Fahrbahn ergeben, da bei 30 km/h Tempolimit Radfahrer ohnehin im angepeilten Geschwindigkeitsbereich liegen, siehe BASt V184 auf Seite 47 ("Türöffnungsbereich.pdf") glaubt. Dort wird von Geschwindigkeiten zwischen 19 und 26 km/h gesprochen, was eigentlich super ins Geschwindigkeitsprofil Tempolimit 30 vor einer Schule passen würde. Die angestrebte Entschleunigung des Verkehrs würde das auch noch unterstützen, ganz zu schweigen vom "Gewöhnungseffekt" von Radverkehr auf der Fahrbahn. Dieser ist leider in Augsburg teilweise notwendig. Eine solche "Gewöhnung" wird aber zuverlässig durch Radwege und dort angeordnete Benutzungspflichten verhindert, sodass dann Situationen wie enges Überholen oder sogar Schneiden an anderen Stellen ohne vorhandenem Radweg auftreten. (Kein Scherz! Das habe ich tatsächlich erst wieder erlebt, was eigentlich nur durch fehlende Akzeptanz von Radfahrern auf der Fahrbahn von Seiten der Autofahrerschaft erklärt werden kann, mit anderen Verkehrsteilnehmern wird sowas dort nicht getrieben).

Also alles in allem möchte ich noch einmal mit Nachdruck empfehlen, in der Friedrich-Ebert-Straße die Radwegbenutzungspflicht im Abschnitt zwischen Bergiusstraße und Bgm-Aurnhammer-Straße aufzuheben, da sie keinerlei Sicherheitsgewinn bietet (und damit nicht legal wäre), zumal dort eben ohnehin keine Notwendigkeit aufgrund Sicherheitsbedenken dafür besteht, wegen des Tempolimits 30 km/h. Die anderen Probleme wie sich öffnende Türen und abschnittsweise schlechte Sichtbeziehungen würden sich damit zumindest für erfahrene Radfahrer in Wohlgefallen auflösen. (Übrigens kann man das ganze auch weiter fassen, wenn man sich die Wellenburger Straße mit ihrer Tempo 30 Regelung ansieht. Dort ist teilweise nicht einmal ein Radweg auf beiden Seiten vorhanden, sondern nur in einer Richtung. Der Sicherheitsgewinn stand bei der Anordnung der Benutzungspflicht dort also offenbar nicht im Vordergrund.)

Der Volltext zum BASt-Heft V184 finden Sie übrigens hier:

http://bast.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2011/253/pdf/V184.pdf

Und das Original des oben genannten Urteils gibt es hier:

http://tinyurl.com/94yjbsd

Die ERA2010 habe ich nur als digitalen Abzug von einem Original vorliegen, aber der relevante Teil ist ja im Anhang als "Sicherheitstrennstreifen.pdf" zu finden.

Ich hoffe ich konnte meine Argumente noch einmal etwas klarer machen, denn hier liegt wirklich keine Gefahrenlage vor, sodass eine Benutzungspflicht keine Vorteile irgend einer Weise bietet, wohl aber unnötige und teils gefährliche Einschränkungen mit sich bringt.

Freundliche Grüße,

  Martin Wohlauer.

So, jetzt war er also erst mal versorgt, der liebe Herr Staudenmayer und im Prinzip gibts da ja auch nicht viel zu diskutieren. Das was da angeordnet ist, ist nicht legal, also weg damit. Sollte ja eigentlich recht schnell gehen. Aber bei Verwaltungen dauerts halt ab und zu etwas länger. In meinem Fall hab ich dann am 29.1.2013 (man beachte: bereits 8 Monate seit Antragseinreichung und fast schon wieder drei seit dem letzten Kontakt) nochmal via Mail nachgetreten, weil ich doch ganz gerne haben wollte, dass sich da mal was bewegt:

Sehr geehrter Herr Staudenmayer,

ich wollte nach längerer Zeit mal wieder nachfragen, was denn aus meinem Antrag auf Neuverbescheidung in der Friedrich-Ebert-Straße geworden ist. Mein Stand nach unserem letzten Telefonat war "in ca. drei Wochen" würde mir der Bescheid zugestellt. Das Telefonat ist jetzt fast drei Monate her. Insgesamt läuft die Bearbeitung jetzt immerhin schon über acht Monate, obwohl die Sachlage eigentlich eindeutig sein sollte. Wo klemmts denn noch? Haben meine Dokumente aus der Literatur zur Unfallforschung zur Klärung des Sachverhalts beigetragen können? Kann ich noch irgendwie anderweitig behilflich sein? Im Prinzip müsste die Prüfung auf § 45 (9) StVO & Einhaltung der Vorschriften nach VwV-StVO ja recht eindeutig ausgefallen sein, die Schilder stehen aber so weit ich das gesehen habe noch.

Ich möchte dazu noch angeben, dass sich meine Anschrift inzwischen geändert hat:

[...]

Die Zustellung des Bescheids sollte damit weiterhin gewährleistet sein (Nachsendeauftrag besteht noch bis Mitte März, daran würde es also auch nicht liegen). Auch wenn ich inzwischen nicht mehr täglich an der besagten Stelle durch muss, lasse ich den Antrag trotzdem nicht fallen, da er mich (meiner Meinung nach) nach wie vor in meinen Rechten unzulässig einschränkt, wenn ich dort durch fahre.

Freundliche Grüße,

  Martin Wohlauer.

Und man mag es kaum glauben, eine Woche später hatte ich auch eine Antwort:

Sehr geehrter Herr Wohlauer,

wir können Ihnen mitteilen, dass entschieden wurde die Benutzungspflicht des Radwegs entlang der Friedrich-Ebert-Straße aufzuheben. Nachdem angedacht ist die Friedrich-Ebert-Straße zwischen Bergiusstraße und Allgäuer Straße neu zu gestalten, wird zunächst versucht diese Maßnahme in das Gesamtkonzept zu integrieren. Sollte es sich jedoch herausstellen, dass die "große Lösung" nicht realisierbar ist, wird die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht als Einzelmaßnahme verwirklicht.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Staudenmayer Abteilungsleiter

Das wiederum klang natürlich sehr vielversprechend, auch wenn in mir ein gesunder Argwohn Zweifel angemeldet hat. Drum nochmal einen hinterher:

Sehr geehrter Herr Staudenmayer,

ich freue mich über diesen Entschluss, möchte aber trotzdem darum bitten, mir im Falle größerer zu erwartender Verzögerungen einen rechtsmittelfähigen Bescheid zukommen zu lassen. Sollten Sie die Schilder doch zeitnah abnehmen lassen, ist diese Bitte natürlich gegenstandslos.

Freundliche Grüße,

  Martin Wohlauer.

Weil, wie steht es so schön im Bestätigungsschreiben der Frau Römmelt drin?

Bitte beachten: e-mails haben keine Rechtsverbindlichkeit

Ich mein, verarschen kann ich mich auch alleine, ich brauch was festes in der Hand, Schilder runter oder wenigstens nen Bescheid, dass das passiert, was ich gerne hätte. Aber es kam dann wiederum einen Monat später folgende Mail an mich zurück:

Sehr geehrter Herr Wohlauer,

die verkehrsbehördliche Anordnung für die Aufhebung der Benutzungspflicht der Radwege entlang der Friedrich-Ebert-Straße zwischen Allgäuer Straße und Bergiusstraße, sowie der Bahnstraße wurde erlassen. Mit dem Vollzug der Anordnung ist in nächster Zeit zu rechnen.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Staudenmayer
Abteilungsleiter

Das wäre sogar noch ein klein wenig mehr, als im eigentlichen Antrag drin steht, aber eigentlich nur konsequent, denn weiter unten ists im Prinzip sehr ähnlich, sogar noch mit dem kleinen Zusatz, dass dort nur in einer Richtung eine Benutzungspflicht angeordnet wurde. Einziger Haken: Man brauchte auch hier wieder ewig, bis man sich mal bewegte. Die obige Mail war vom 8.3.2013. Am 5.5.2013 (also zwei Monate später und kurz vor der Jährung des Antrags) wurde es mir dann zu blöd und ich hab nochmal nachgehakt:

Sehr geehrter Herr Staudenmayer,

wie lange dauert der Vollzug solch einer Anordnung im Regelfall? Wie ich vorhin feststellen konnte, ist die Anordnung noch nicht vollzogen worden.

Freundliche Grüße,

  Martin Wohlauer.

Die Antwort folgte dann am 21.5.2013:

Sehr geehrter Herr Wohlauer,

wie ich gerade von unserem "Vollzugsbeauftragten" erfahren habe, wurde die fragliche Anordnung am 14.05.2013 vollzogen.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Staudenmayer

Aha. War ich also eine Woche zu früh dran. Naja. Das wäre ja schön, wenns jetzt endlich mal so weit wäre. Also noch am selben Tag aufs Rad geschwungen und mal gekuckt, was die Herren da denn nun tatsächlich gemacht haben. Sehts euch selbst an:

Richtung Westen:

Friedrich-Ebert-Straße Richtung Westen 1

Alles sauber...

Friedrich-Ebert-Straße Richtung Westen 2 Friedrich-Ebert-Straße Richtung Westen 3 Friedrich-Ebert-Straße Richtung Westen 4

Bis hier, aber...

Friedrich-Ebert-Straße Richtung Westen 5

Da war man dann zu faul, oder was soll das? Danach gabs auf der Friedrich-Ebert eh keine Schildchen mehr, aber...

Friedrich-Ebert-Straße Richtung Westen 6

...sehr wohl auf der Bahnstraße. Hier hat man offensichtlich was ganz anderes gemacht, als angeblich angeordnet wurde. Es geht bis zum Radweg-Ende genau so weiter, wie früher.

Friedrich-Ebert-Straße Richtung Westen 7 Friedrich-Ebert-Straße Richtung Westen 8 Friedrich-Ebert-Straße Richtung Westen 9

Bis hier hin hat sich also nicht so viel geändert. Aber vielleicht dann ja auf der Gegenrichtung?

Richtung Osten:

Friedrich-Ebert-Straße Richtung Osten 1

Unten am Berg und in der Bahnstraße war in dieser Richtung ja eh noch nie ein Schild, von dem her gehts hier etwas später los. Macht nen guten Eindruck.

Friedrich-Ebert-Straße Richtung Osten 2

Bis an der Schule ist noch alles frei, wie ichs gerne wollte. Aber dann...

Friedrich-Ebert-Straße Richtung Osten 3

... gehts munter weiter, wie bisher...

Friedrich-Ebert-Straße Richtung Osten 4
Friedrich-Ebert-Straße Richtung Osten 5
Friedrich-Ebert-Straße Richtung Osten 6

Das hier ist ein ganz besonderes Schmuckstück deutscher Beschilderungskunst. Das Blauschild ist weg, oder?

Friedrich-Ebert-Straße Richtung Osten 7

Denkste, hier ist es. Wer genau hinkuckt, kanns auch an dem vorherigen Bild schon erkennen, aber eigentlich ein Witz, dass sowas bei der Aktion nicht gleich mit beseitigt wurde. Also verändert hat man nach der Schule bis zum Schweigerhof auch nichts. Na danke.

Also entweder habe ich eine Lese-Schwäche, oder aber die Mitarbeiter unserer Stadtverwaltung verstehen unter »verkehrsbehördliche Anordnung für die Aufhebung der Benutzungspflicht der Radwege entlang der Friedrich-Ebert-Straße zwischen Allgäuer Straße und Bergiusstraße, sowie der Bahnstraße« tatsächlich etwas vollkommen anderes, als der normale Mensch. Statt einfach die Schilder weg zu machen, hat man jetzt in der einen Richtung einen wunderschönen Flickenteppich gebastelt und auf der Gegenrichtung, trotz gleicher Verkehrslage (nämlich ohne jegliche Gefahr) immer noch irgendwelche Benutzungspflichten stehen. Das schreit ja förmlich nach Widerstand. Und so noch eine weitere Runde mit dem lieben Herrn Staudenmayer (25.5.2013):

Sehr geehrter Herr Staudenmayer,

ich freue mich über einen ersten spürbaren Erfolg in dieser Angelegenheit und möchte mich schon ein mal über für die bisherigen Mühen bedanken. Es bleiben nun für mich jedoch noch einige Fragen offen, bezüglich dem was ich beantragt habe und dem was angeordnet wurde, bzw. was davon tatsächlich umgesetzt wurde. Im Anhang finden Sie Fotos des Ist-Zustands am 21.5.2013. Wenn seit dem nichts mehr verändert wurde, dürfte das dem entsprechen, was als vollzogen an Sie gemeldet wurde wurde.

Die Fotos mit einem vorangestellten "feso" sind in Richtung Osten fahrend, die mit einem "fesw" entsprechend aus der Gegenrichtung aufgenommen. In westlicher Richtung zur Bahnstraße scheint ein Schild übersehen worden zu sein, das mitten drin als einziges übrig geblieben ist, siehe Bild fesw5.jpg. Es ist, wie man auch erkennen kann, ohnehin bereits etwas verdreht, aber eben nicht mit entfernt worden. Abgesehen davon sind jedoch auch "systematischere" Widersprüche zu Ihren eigenen Ausführungen festzustellen. In Ihrer Email vom 8.3.2013 schrieben Sie mir bereits:

[...] die verkehrsbehördliche Anordnung für die Aufhebung der Benutzungspflicht der Radwege entlang der Friedrich-Ebert-Straße zwischen Allgäuer Straße und Bergiusstraße, sowie der Bahnstraße wurde erlassen. [...]
Weiter unten auf der Bahnstraße (fesw6.jpg bis fesw9.jpg) wurde jedoch offenbar nichts verändert. Die Schilder stehen nach wir vor in westlicher Richtung, in östlicher Richtung gab es ja zuvor bereits keine. Hier ist ganz offensichtlich ein Widerspruch zur Anordnung zu erkennen (sofern diese so getroffen wurde, wie von Ihnen genannt). Ähnlich verhält es sich in östlicher Fahrtrichtung nach der Friedrich-Ebert-Schule (feso3 - 5). Dort sind die Schilder ebenfalls nach wie vor vorhanden, ohne dass dort eine Gefahrenlage nach §45 (9) StVO Erkennbar ist. Die Verkehrsbelastung dürfte in beiden Richtungen bei einer schnurgeraden Straße mit Tempo 30 kein ausschlaggebendes Kriterium sein (vgl. meine Email vom 7.11.2012; selbst 50.000 KFZ/Tag sind keine automatische Indikation für eine erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit da auch an Straßen ohne Unfallschwerpunkte mit dieser Belastung Radstreifen ohne Benutzungspflicht vorhanden sind), sodass für mich die Frage im Raum steht, ob der Anordnungsvollzug noch unvollständig ist, oder die Anordnung tatsächlich diesem Zustand entspricht. Ihren eigenen Ausführungen nach sollte der momentan realisierte Zustand nicht der Endzustand sein. Ich möchte Sie daher hiermit um eine Klärung des Sachverhalts bitten.

Übrigens ist das VZ 241 am Schweigerhof (feso7.jpg) inzwischen von der westlichen Ampel-Seite her kaum mehr als solches zu erkennen, weil stark überwuchert.

Freundliche Grüße,

  Martin Wohlauer.

Update (2013-09-04):
Es gibt Neuigkeiten. Zwar hat man auf meine Mail bis jetzt nicht geantwortet, aber dann kann man ja auch einfach persönlich rein schnein. Und genau das hab ich dann auch mal wieder frecherweise gemacht. Ich hab sogar ein kurzes Gespräch mit dem Leiter gehabt, in dem mir versichert wurde, dass die restlichen Schilder auch noch verschwinden würden, sobald die dort geplanten Baumaßnahmen umgesetzt werden, u. A. Parkstände direkt an den Randstein und (wenn ich das richtig verstanden hab) Radfahrstreifen daneben. Ich bin vor allem gespannt, ob die dann wieder ohne Sicherheitstrennstreifen angelegt werden, oder wie das dann läuft. Zumindest wäre es mal ein Fortschritt, wenns nicht ausgerechnet durch die Bushaltestelle geht, sondern dran vorbei. Auf der Gegenrichtung wird sich wohl nichts ändern, aber so lange die Schilder da weg kommen, solls mir recht sein. Ich bin trotzdem gespannt wie 'n Flitzebogen, was letztlich wirklich umgesetzt wird.

Update (2013-09-24):
Es gibt wieder ein kleines Mosaik-Steinchen mehr. Anscheinend geht die Sache langsam in eine Richtung. In der AG-Verkehr des ADFC Augsburg wurden die neuen Baumaßnahmen am 18.9.2013 nochmal vorgelegt und Besprochen. Erwartungsgemäß hat sich von Seiten des ADFC nicht viel dazu getan (klar, interessiert ja keine Sau), aber als es ums Thema Blauschilder ging, war der Herr Radverkehrsbeauftrage auf ein mal gar nicht mehr so sicher, dass die Schilder weg kämen. Na die Firma dankt. Wenn die unbedingt einen mit der Klagekeule haben wollen, so sei es. Aber erst mal abwarten, was sie letztlich wirklich umsetzen. Die Radfahrstreifen sollen auf jeden Fall ihre zwei Meter Breite haben, weshalb man der Meinung ist, dass ein Sicherheitstrennstreifen nicht mehr nötig ist. Naja, immerhin kann man StVO-konform genug Abstand halten, wenn man auch hart rechts am Streifen fahren muss. Aus meiner Sicht würde sich vieles in westlicher Richtung ändern, allerdings ist die Ost-Richtung dann immer noch ein Problemkind. Man wird sehen...

Update (2015-04-04):
Tja, man mag es kaum glauben, aber man hat Wort gehalten. Zwar musste ich noch zwei mal via Radverkehrsbeauftragem nachtreten, was denn jetzt mit den letzten verbleibenden Schildern ist, aber... man sehe es sich selbst an:

Radfahrstreifen geradeaus statt über Eck

Man hat den Radfahrstreifen inzwischen begradigt, mit dem das Unheil seinen Lauf nimmt.

Aufstellbereich sehr klein

Bei der Aufstellfläche zum Abbiegen aufn Schweigerhof hat man z. B. kräftig gespart.

Radfahrstreifen mit inzwischen Mindestmaß

Bis zur Bushaltestelle wurde der Streifen breiter, nicht mehr Untermaß.

Bus versperrt

Wie gut, dass ich auch keine 2 Minuten warten musste, bis der nächste Bus gehalten hat. Das Problem mit den neuen Streifen kann man hier sehr gut sehen. Zwar springen einem jetzt nicht mehr laufend Fußgänger ausm Bus vors Rad (das kann sehr teuer werden, weil im Zweifelsfalle dann mal wieder der Radverkehr einen Großteil der Schuld zugesprochen bekommt), dafür steht der Bus jetzt halt komplett drauf. So wird der Radfahrstreifen zum Mehrzweckstreifen. So was hätten sie mit einer Benutzungspflicht auch nicht machen können, weil dann kein anderer Verkehr was darauf verloren hätte. Aber man muss ja jetzt nicht mehr auf dem Todesstreifen fahren.

Radfahrstreifen verschwenkt nur wegen 2 Parkplätzen

Auch im weiteren Verlauf merkt man mal wieder, dass Parkplätze offenbar das Maß der Dinge sind, und der Radverkehr sich halt einfach mal unterzuordnen hat. Geradeaus fahren, das kann ja schließlich jeder... Da sind zwei(!) lumpige Parkplätze schon dringend notwendig. Ist ja nicht so, als wenn um die Ecke genug Platz wäre.

Nochmal verschwenkt für Parkplätze

Weiter hinten nochmal dasselbe Spiel.

Alte Streifen einfach übermalt

Ab hier hatten sie dann auch keine Lust mehr, Streifen zu verbreitern und haben einfach knallhart drüber gepinselt.

Alte Streifen nicht ganz sauber entfernt

Hier haben sie sich dann mehr Mühe gegeben. Die Reste sind aber immer noch nicht richtig entfernt. Aber man will ja nicht kleinlich sein.

Letzte Änderung

Hier siehts fast schon wieder richtig gut aus. In Gegenrichtung hat sich an den Malereien wenig geändert, sie wurden etwas erneuert. Das wars auch. Aber inzwischen sind auch endlich die Schilder an den restlichen Stellen der Gegenrichtung weg.

Das beim Kindergarten ist weg (Sorry, dass das so verwackelt ist, ich gelobe Besserung!), das direkt drauf auch.

Nicht nur die Schilder haben sich geändert. Inzwischen wurde dort auch anderweitig umgebaut. Aber von den blauen keine Spur mehr.

Auch nicht mehr für die Bushaltestelle. Immerhin. Runter an die Bahnstraße haben sie, so weit ich weiß, nichts mehr entfernt, aber das konnte man evtl. noch als nicht klar aus dem Antrag hervor gehend stehen lassen.

Wenn man mal von den wieder etwas eigenwillig gestalteten Parkplatzspielchen absieht, ists jetzt im Wesentlichen OK. Gehhilfenstreifen für die, die sie benötigen, aber keine Zwangsmaßnahmen mehr, für die, die wissen wie man richtig Rad fährt. Muss mal schaun, wo meine nächste Schandtat stattfinden wird. =) Prinzipiell bin ich aber mal positiv überrascht, dass man doch nicht die Verzögerungstaktik gespielt hat. Noch im Januar war ich dort und es war noch immer teilverbläut. Drum habe ich in letzter Zeit öfter mal mit dem Gedanken gespielt, doch die Klagekeule zu schwingen. Wenn man mal davon absieht, dass ich bis heute keinen rechtsfähigen Bescheid erhalten habe, ists schon OK. War zwar echt mal lahmarschig, wenn man bedenkt, dass das von 22.5.2012 bis irgendwann zwischen 24.1.2015 (da war noch an der Bushaltestelle verbläut) und 2.4.2015 gedauert hat, also fast drei Jahre, aber immerhin... Wäre mal interessant, ob sie genau so langsam sind, wenn man keine neuen Streifen ziehen muss, oder ähnliche Späße.


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