Schilderwahn


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Hier hab ich mal angefangen, den ganz normalen Wahnsinn auf Deutschlands Straßen zu sammeln

Selbstverständlich bin ich auch gerne bereit, andere beschilderungstechnische Verfehlungen unserer schönen Stadt Augsburg hier zu veröffentlichen. Einfach Foto zumailen, idealerweise noch mit einem Google-Maps-Link oder anderer Ortsangabe und ich mach mich dran, das hier mit aufzunehmen.

Baustellenmitarbeiter zeigen ihre ganze Beschilderungskompetenz

Ein ganz besonderes Schmankerl hat sich eine Baufirma an der Uni bei der Gleissanierung einfallen lassen:

Baustellenunfug vom 14.6.2012

(Ort) Man beachte die kreative Nutzung der VZ 239, 240, 259, 1000-22, 1012-31, 1012-32. Man muss dazu wissen, stadtauswärts ist die rechte Seite von den Gleisen als gemeinsamer Rad- und Fußweg mit VZ 240 festgelegt (wattn Schwachsinn wieder mal), so dass auch nur dieser Weg beendet werden kann. 239 soll aber offenbar keinen Fußweg beginnen, da VZ 259 das klar verbietet. 240 + 1012-31 sind OK, die beenden ja nur den Radweg dort. 1012-32 ist altbekannter Bullshit, denn im Bußgeldkatalog hats dazu keine Angaben. Zumal das in dem Moment klar ist, wo der Radweg beendet wird: absteigen, oder auf die Fahrbahn. Fahrbahn geht nicht, also muss man eben absteigen. Alles in allem steht da also: kein Fußweg mehr, kein Radweg mehr. Kraftfahrzeuge dürfen da ohnehin nicht durch, also darf ab da an NIEMAND mehr den Weg benutzen. Umso lustiger ist dann das VZ 1000-22, welches einem nahelegt, die andere Straßenseite zu benutzen. Dumm nur, dass es dort keine andere Straßenseite gibt, man IST ja schon rechts. Nach links gehts aber auch nicht, weil dort ja die Baustelle den Weg versperrt. Vielleicht hätte man an der Fachbereichsbücherei vorbei sollen, mitten durch die Uni?

Auf meine Anfrage bei der StVB wurde mir sinngemäß mitgeteilt, dass da wohl jemand von den Baustellenmitarbeitern etwas über seine Kompetenzen hinausgeschossen ist und dass man sich drum kümmern wird. Tatsächlich war einen Tag später dann nur noch VZ 239, 240 und 1012-31 da. Das macht wenigstens einen Sinn (auch wenn mans sparsamer haben könnte, mit VZ 239 alleine). Selbst die Nachbesserung ist eigentlich nicht ganz sauber, denn redundante Verkehrszeichen sind ja nicht erlaubt.

Am 3.7.2012 wurde mir von New-H das folgende Video zugespielt:

Geil, ne? Erst mal sind die Schilder zweckentfremdet, denn die sind dafür da, einen auf die andere Straßenseite zu schicken, wenn man geradeaus nicht weiter kommt. Das rechte der beiden ist vielleicht noch OK, weil da gehts tatsächlich nicht weiter. Aber was das linke soll ist fragwürdig, denn da kann man ganz normal an der Baustelle vorbei, auf dem Fußweg, der (siehe oben) ja ohnehin ein reiner Fußweg sein sollte. Aber stattdessen schickt man jemanden in die Endlosschleife. Das müsste doch selbst dem blödesten Mitarbeiter aufgefallen sein, dass das Ping-Pong spielen bedeutet. Aber so weit wurde nicht gedacht, denn vermutlich wurde überhaupt nicht weiter darüber nachgedacht.

Unfug an der Uni

Gerade die StVBn sollten ja eigentlich für sinnvolle Anordnungen sorgen, das ist deren Job. Hier ist ein Beispiel, dass auch dem unbedarfen relativ schnell als Unfug klar wird:

Unfug an der Uni 1 Unfug an der Uni 2

(Ort) VZ 240 legt schon mal fest, dass man da fahren MUSS. Blöd nur, dass es ohnehin der einzige Weg wäre, um auf den Univorplatz zu kommen, denn über die Gleise wird wohl kein Radfahrer freiwillig fahren. VZ 239 + 1022-10 würden also denselben Zweck erfüllen, denn eine Benutzungspflicht ist hier einfach nur Schwachsinnig (wenn ich da gar nicht hin will muss ich ja eh nicht, und wenn doch komm ich eh nicht ohne größeren Umweg dran vorbei). Umso lustiger ist dann ein paar Meter weiter das unvermittelte Ende des gemeinsamen Fuß- und Radwegs durch den angeordneten Fußweg (VZ 239), der einen zwingt abzusteigen. Bloß nicht von dem kleinen Schild darunter irritieren lassen, das ist keine Verkehrsrechtliche Anordnung, sondern nur der Hinweis, dass es weiter hinten wieder einen Radweg gibt. Tolle Wurst. Quasi eine Fahrradfahrer-Sackgasse mit Radfahrer-Einbahnstraße dazu. Denn reinfahren darf man, aber zurück geht nicht, weiter fahren aber auch nicht. Man könnte es auch Schiebe-Falle nennen, denn ohne Schieben oder Tragen kommt das Rad da nicht mehr so schnell raus. Wer ordnet so einen Unsinn an? Noch viel besser wird die Sache allerdings wenn man weiß, dass auf der anderen Seite der Gleise in Entgegengesetzter Richtung ein gemeinsamer Rad- und Fußweg mit VZ 240 angeordnet ist. Auf der einen Seite der Gleise scheint also die Gefahrenlage ungleich höher zu sein, als auf der anderen, denn nur auf einer darf man Radfahren. Sinn?!?

Pferseer Tunnel - modernste Beschilderungskunst

Dass die StVB zuweilen komische Anordnungen trifft, ist ja bekannt. Aber das ist mal wieder ein Kunststück, dass besondere Hingabe zum Job fordert:

Unfug am Pferseer Tunnel 1 Unfug am Pferseer Tunnel 2

(Ort) Keine Ahnung wer auf die Schnappsidee kam, VZ 239 durch irgendwelche Text-Schildchen jenseits der StVO zu ersetzen, aber die Aussage alleine ist schon dämlich genug. Du fährst Rad? Bitte steig ab und benutz den Gehweg! § 2 (1) StVO interessiert dich ja schließlich nicht, oder? Da dort im Moment (2012-08-26) eine Baustelle dafür sorgt, dass man nur in einer Richtung den Tunnel passieren darf, wurde natürlich fleißig weiter beschildert, und wie!

Unfug am Pferseer Tunnel 3

(Ort) Auch hier ist wieder die Frage, hats die StVB verbockt, oder ist da mal wieder der Bauarbeiter durchgegangen? Man halte mal fest: VZ 267 ist natürlich notwendig, wenn man den Tunnel in einer Richtung für fahrenden Verkehr komplett sperren will. Radweg hats dort keinen, Radfahrer dürfen sich also durchaus angesprochen fühlen. Hält aber niemanden davon ab, zusätzlich VZ 254 hinzustellen. Zwei mal! Das eine mal links (ist leider verdeckt), das zweite mal ein paar Meter weiter hinten. Damits auch jeder glaubt. Auch lustig ist die Kombination aus zwei mal VZ 259 mit unterschiedlicher Anordnung, ab wann das gilt. Der Hammer ist dann aber VZ 125, welches offenbar Leute, die in gesperrter Richtung fahren nochmal darauf hinweisen soll, dass Gegenverkehr auftritt. Ach? Muss man das Schild jetzt auf jede linke Straßenseite stellen, oder was soll das?

Zu beiden Problemstellen ist schon mal eine Mail raus, man darf gespannt sein. Angesichts der Tatsache, dass für die Zukunft nach den Umbaumaßnahmen VZ 239 + VZ 1022-21 geplant ist, sollten die beiden Absteiger-Derivate wohl bald verschwinden, und zur Baustellenbeschilderung braucht man vermutlich auch nichts mehr sagen. Aber lassen wir uns mal überrschen.

Dresdens Horror-Strasse

Ich war im April 2014 in Dresden auf der DPG-Konferenz und dort hab ich feststellen dürfen, dass Dresden auch dem Streifenwahn erlegen ist. Streifen alleine sind ja eigentlich noch kein Problem. Richtig interessant wirds ja immer erst dann, wenn die örtliche StVB auf die Idee kommt, dass es ganz ganz dringend geboten ist, Radfahrer auch noch dazu zu zwingen, ihre Ideen mit zu spielen. Ein besonders toller Fall dieser Vorgehensweise ist diese Stelle:

angebliche Horror-Strecke in Dresden

(Ort) Was erst mal nicht sonderlich auffällig aussieht, hat es aber bei näherem Drübernachdenken in sich. Man sieht hier ein VZ 237, dass einen Radfahrstreifen benutzungspflichtig macht. Ebenso sieht man ein VZ 274-52, also Tempolimit auf 20 km/h. Für beide gilt folgende Richtlinie: Eine Einschränkung des fließenden Verkehrs (und beides sind Einschränkungen, zum einen das Tempolimit (das nebenbei auch für die Radfahrer dort gilt) und zum anderen das Fahrbahnverbot für den Radverkehr) ist nur dann erlaubt, wenn besondere örtliche Gegebenheiten eine Gefahr verursachen, die über dem allgemeinen Risiko des Straßenverkehrs liegt. So. Und jetzt stellt sich die Frage: Woher kommt diese Gefahr (wer sich den Straßenverlauf mal ansieht, merkt recht schnell, dass es relativ übersichtlich dort zu geht)? Und wenn man ihr schon mit einem allgemeinen Tempolimit von 20 km/h begegnet, wie kann es dann sein, dass danach noch eine weitere Einschränkung des Radverkehrs geboten sein kann? Nicht ein mal mehr das eigentlich ebenfalls illegale Argument der Verkehrsbehinderung zieht da noch, denn bei Tempo 20 ist ein legales Überholmanöver kaum mehr drin. Denn auch während dem Überholen darf nicht mehr als 20 gefahren werden, trotzdem gilt nach StVO: "Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt." Nun ja, ob 5 km/h wesentlich schneller sind? Ich bezweifle das ja. Das muss also schon eine Horror-Strecke sein, wenn man hier so die rechtlichen Daumschrauben anzieht.


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