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Wie unsere öffentlich rechtlichen mit dem Thema Zensur umgehen

Es begab sich vor einiger Zeit (genauer gesagt am 2012-03-03) dass der Bayerische Rundfunk wie jedes Jahr vom Münchner Nockherberg die Salvator-Predigt ausgestrahlt hat. In dieser hat sich der Darsteller des Predigers (Michael Lerchenberg) in etwas bissigerer Weise das Maul über Westerwelles Affront gegen Hartz-IV-Empfänger zerrissen, u. A. mit einer Anspielung auf die KZs des dritten Reichs. Nun lässt sich eine gewisse Ähnlichkeit in der Abfälligkeit von Herrn Westerwelle gegenüber einzelnen Bevölkerungsgruppen nicht ganz abstreiten. Wer Hartz-IV-Empfängern grundsätzlich unterstellt, sie wären zu faul, bzw. haben keinen Ansporn etwas zu leisten, ist sicherlich alles andere als nicht diskriminierend. Gewissermaßen hat die Aussage also durchaus einen wahren Kern, wenn auch nicht so drastisch. Aber dieser Nachdruck gehört zu Satire bzw. Kabarett eben einfach dazu, das ist so weit normal. Zumindest aber besitzt die Anspielung kaum rechtliche Relevanz. Umso interessanter war damals, dass es zwischen der Live-Ausstrahlung und der späteren Wiederholung deutliche Unterschiede gab. U. A. wurde der angesprochene Abschnitt sang- und klanglos einfach raus geschnitten. Eine hochinteressante Vor­ge­hens­wei­se, da die öffentlich-rechtlichen ja per se nicht von der Politik beeinflusst werden sollen/dürfen, unabhängige Berichterstattung betreiben sollen und natürlich dem Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG unterliegen, der da lautet:

Eine Zensur findet nicht statt.

Nun kann man sich bestimmt darüber streiten, ob dieser Humor besonders geschmackvoll ist, oder nicht. Nichts zu streiten gibt es allerdings bei der Feststellung, dass hier Zensur betrieben wurde. Da beißt meiner Meinung nach die Maus keinen Faden ab. rechtlich war da nichts berenzliges dabei, äußere Sachzwänge verlangten das also nicht. Bleibt nur noch dass hier die Unabhängigkeit durch einzelne Personen eingeschränkt war, bzw. irgend jemand beim Bayerischen Rundfunk seine ganz persönliche Meinung etwas effektiver durchgesetzt hat als es den meisten anderen Deutschen so möglich ist – durch Zensur unliebsamer Passagen. Gerade im tiefschwarzen Bayern mit der ständigen Dauer-Koalition aus CSU und FDP hat das schon einen faden Beigeschmack, wenn etwas bissigerer Hohn an deren Politik und an den Aussagen gewisser FDP-Politiker einfach so in der Versenkung verschwindet.

Zensur wird fortgesetzt

Nochmals eine ganze Ecke interessanter ist aber was mir vor kurzem widerfahren ist. Ich bewege mich ja gerne zur politischen Bildung auf den Seiten der Tagesschau, da die Berichterstattung so weit "in Ordnung" ist, also zwar weit von perfekt, aber eben auch nicht so beschissen wie auf manch anderer Nachrichten-Seite. Dort bin ich auf den folgenden Artikel aufmerksam geworden: Söder-Sprecherin bestreitet Einflussnahme. Der liebe Herr Söder soll beim Bayerischen Rundfunk versucht haben, Einfluss zu nehmen, weil ihm das eine oder andere nicht so ganz gepasst hat. Nachdem das ja im Prinzip irgendwie in genau dieselbe Kerbe schlägt, wie die Streichung unliebsamer Passagen aus der Nockherberg-Predigt 2010, fühlte ich mich berufen am 27.10.2012 einen Kommentar zum Artikel zu hinterlassen, der diese Parallelen anprangert. Dieser wurde aber nie veröffentlicht. Im nachfolgenden Bild ist dieser aber noch einmal zu lesen:

Zensur 1

Zugegeben ähnlich bissig, wie die Nockherberg-Predigt, aber eben keinesfalls so bösartig oder diffamierend, oder sonst irgendwie problematisch genug, um eine Veröffentlichung auszuschließen. Genau das ist aber passiert. Bis heute (2012-11-04) ist der Kommentar nicht erschienen. Dies wurde mir einen Tag nach dem Absenden klar. Ich habe mir schon gedacht, dass diese unbequeme Aussage vielleicht problematisch ist. Der nachfolgende Kommentar nimmt darauf nochmal bezug und ist auch noch nicht erschienen:

Zensur 2

Schon komisch, nicht? Passt aber irgendwie ins Bild: Werden die öffentlich rechtlichen zu klar und deutlich daran erinnert, dass Meinungsfreiheit nur so weit interessant ist, wie die Meinungen nicht der Redaktion oder anderen Entscheidungsträgern widersprechen, wird der Kommentar eben nicht veröffentlicht. Im Rahmen dieses "Vorfalls" habe ich außerdem festgestellt, dass schon mal ein Kommentar von mir nicht veröffentlicht wurde, weil er offenbar zu kritisch ist:

Zensur 3

In diesem Fall ging es um den Artikel Hintergrund Fraktionszwang - Nur ihrem Gewissen unterworfen?, also nichts was die Tagesschau oder irgend einen der Mitarbeiter direkt tangieren könnte. Noch dazu ist das Prinzip der politischen Stimmrelevanz meiner Einschätzung nach genau so, wie im Kommentar dargestellt: Ein Teil der Stimmen ist gar nicht erst relevant und ein weiterer großer Teil wird im Prinzip umgegangen, indem man Koalitionsverträge abschließt und Abgeordnete mit anderer Meinung als der Fraktion implizit bedrängt nicht anders als die Fraktion zu stimmen, da man sich sonst eben abschminken kann, nochmal auf den Wahllisten zu laden, oder wichtige Ämter zu bekommen. Kurzum, ein sehr großer Teil der Stimmen wird im Prinzip weggeklüngelt. Auch diese Äußerung scheint aber nicht genehm zu sein, zumindest wurde sie nie veröffentlicht.

Fazit

Ganz offensichtlich wird Art. 5 (1) GG nicht wirklich ernst genommen, sobald es gewissen Personen bei den öffentlich rechtlichen nicht in den Kram passt. Oder anders formuliert: Zensur findet nicht statt. Manchmal fragt man sich schon, ob man nicht doch in einer Bananenrepublik gelandet ist, z. B. wenn man sogar von den eigentlich dem Wohle des Volkes bestimmten, öffentlich rechtlichen zensiert wird.


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